Wie müssen Champignons deklariert sein?
Ist der Inhalt von außen nicht erkennbar, müssen auf der Verpackung genau definierte Angaben dazu stehen. Die Kennzeichnung von Kulturchampignons ist in der Verordnung (EG) Nr. 982/2002 zur Festlegung von Vermarktungsnormen für Kulturchampignons geregelt.
Jede Verpackung muss folgende Angaben in lesbaren, unverwischbaren und von außen sichtbaren Buchstaben aufweisen:
Identifizierung
Der Packer und/oder Absender muss auf der Verpackung mit Namen und Anschrift oder einem entsprechenden Identifizierungssymbol (= von einer amtlichen Stelle erteilte oder anerkannte kodierte Bezeichnung) angegeben sein.
Art des Erzeugnisses
Wenn der Inhalt von außen nicht sichtbar ist, müssen folgende Angaben gemacht werden:
"Kulturchampignons" oder "Champignons",
"abgeschnitten" oder "nicht abgeschnitten",
Farbgruppe, sofern diese nicht weiß ist,
Entwicklungsstadium (wahlfrei),
bei Packungen, die eine Mischung von Champignons verschiedener Farben enthalten, die Namen der verschiedenen Farben.
Ursprungsland und Anbaugebiet (wahlweise) oder nationale, regionale oder örtliche Bezeichnung
bei Packungen, die eine Mischung von Champignons verschiedener Farben verschiedener Ursprünge enthalten, muss die Angabe jedes der Ursprungsländer unmittelbar zusammen mit der jeweiligen Farbe aufgeführt sein.
Handelsmerkmale
Güteklasse
Größe (falls nach Größen sortiert ist), ausgedrückt durch Mindest- und Höchstdurchmesser des Hutes oder die Bezeichnung "klein", "mittel" oder "groß"
Nettogewicht.
Ist der Inhalt von außen nicht erkennbar, müssen auf der Verpackung genau definierte Angaben dazu stehen. Die Kennzeichnung von Kulturchampignons ist in der Verordnung (EG) Nr. 982/2002 zur Festlegung von Vermarktungsnormen für Kulturchampignons geregelt.
Jede Verpackung muss folgende Angaben in lesbaren, unverwischbaren und von außen sichtbaren Buchstaben aufweisen:
Identifizierung
Der Packer und/oder Absender muss auf der Verpackung mit Namen und Anschrift oder einem entsprechenden Identifizierungssymbol (= von einer amtlichen Stelle erteilte oder anerkannte kodierte Bezeichnung) angegeben sein.
Art des Erzeugnisses
Wenn der Inhalt von außen nicht sichtbar ist, müssen folgende Angaben gemacht werden:
"Kulturchampignons" oder "Champignons",
"abgeschnitten" oder "nicht abgeschnitten",
Farbgruppe, sofern diese nicht weiß ist,
Entwicklungsstadium (wahlfrei),
bei Packungen, die eine Mischung von Champignons verschiedener Farben enthalten, die Namen der verschiedenen Farben.
Ursprungsland und Anbaugebiet (wahlweise) oder nationale, regionale oder örtliche Bezeichnung
bei Packungen, die eine Mischung von Champignons verschiedener Farben verschiedener Ursprünge enthalten, muss die Angabe jedes der Ursprungsländer unmittelbar zusammen mit der jeweiligen Farbe aufgeführt sein.
Handelsmerkmale
Güteklasse
Größe (falls nach Größen sortiert ist), ausgedrückt durch Mindest- und Höchstdurchmesser des Hutes oder die Bezeichnung "klein", "mittel" oder "groß"
Nettogewicht.
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