In allen Ländern der Europäischen Union wird seit dem 1. Januar 2004 die einheitliche Kennzeichnung von Eiern vorgeschrieben.
Jedes Hühnerei der Güteklasse A muss mit einem Erzeugercode gestempelt sein. Durch ihn erkennen die Verbraucher die Haltungsform der Legehennen und die Herkunft der Eier. Auch auf der Verpackung muss die Haltungsform mit Worten gekennzeichnet sein, z.B. "aus Freilandhaltung", "aus Käfighaltung".
Beim Verkauf von unverpackten, sortierten Eiern – d.h. mit Angabe von Güte- und Gewichtsklasse, ist der Erzeugercode ebenfalls auf die Schale zu stempeln. Seine Bedeutung muss dann gesondert erklärt sein. Die Haltungsform der Hennen kann auf einem Schild gekennzeichnet sein, muss es aber nicht! Ab 1. Juli 2005 müssen alle Eier auf öffentlichen Märkten einen Erzeugercode tragen.
Legehennen werden seit 1. Januar 2002 nur noch in Käfig-, Boden- und Freilandhaltung zugelassen. Andere Kennzeichnungen, wie beispielsweise „Eier aus intensiver Auslaufhaltung“ oder „Eier aus Volierenhaltung“ sind nicht mehr erlaubt.
Käfighaltung:
73 Prozent der Legehennen in Deutschland werden in Käfigen gehalten. Vier bis sechs Tiere sind in neben- und übereinander angeordneten Käfigen untergebracht. Die Hennen stehen auf Drahtgeflechten, sie haben keine Sitzstangen und Nester. Die Eier rollen über Gitter in eine Auffangrinne. Typische Verhaltensweisen wie Scharren, Staubbaden und die Eiablage in Nestern sind nicht möglich.
Bei älteren Anlagen, die übergangsweise noch bis 31.Dezember 2006 erlaubt waren, standen einem Tier nur eine Grundfläche von 550 Quadratzentimetern, weniger als ein DIN-A4-Blatt zur Verfügung. Käfige mit Nest, Sitzstange und Einstreu und einer Größe von 750 Quadratzentimetern,
sogenannte „ausgestaltete Käfige“, sind noch bis 31.Dezember 2011 erlaubt. Neue Käfigbatterien dürfen in Deutschland nicht mehr gebaut werden.
Bodenhaltung:
Hier können sich die Hennen im Stall mehr oder weniger frei bewegen. Für neun Tiere muss nur mindestens ein Quadratmeter Bodenfläche zur Verfügung stehen. In Nestern, die auf mehreren Etagen angelegt sind, können die Hennen ihre Eier ablegen. Mindestens ein Drittel des Stalls ist eingestreut, damit die Tiere am Boden scharren können.
Freilandhaltung:
Bei der Freilandhaltung haben die Hennen zusätzlich zu einem Stall mit Sitzstangen, Nestern und Einstreu tagsüber Auslauf im Freien. Jedem Tier müssen mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung stehen. Eier von Hennen, die wegen der Vogelgrippe bis 30. 04.2006 im Stall bleiben mussten, durften weiter als Freilandeier verkauft werden.
Was ist das Besondere bei Bio-Eiern (Öko-Eiern)?
Für Eier aus biologischer Produktion gelten EU-weit besondere Anforderungen.
Die Belegdichte im Stall darf höchstens sechs Tiere pro Quadratmeter betragen. Zusätzlich sollten jeder Henne mindestens vier Quadratmeter Auslauf zur Verfügung stehen. Beim Futter sind vorwiegend Getreide und Mais aus ökologischer Erzeugung die Hauptgrundlage. Antibiotika als Leistungsförderer, gentechnisch verändertes Futter, sowie Fischmehl sind natürlich untersagt. Bio-Eier müssen auf jedem Fall nach der EG-Öko-Verordnung mit einer Öko-Kontrollstellen - Nummer gekennzeichnet sein.
Die ökologischen Anbauverbände und Handelsketten vergeben zusätzlich ihr eigene Label, das staatliche „Bio-Siegel“ kann auch Öko-Produkte kennzeichnen.
Das sollten Sie auch noch wissen, was bedeutet der Code auf dem Ei?
Haltungsform
0 = Ökologische Haltung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Käfighaltung
Betriebs- und Herkunftsland:
AT = Österreich
BE = Belgien
DE = Deutschland
DK = Dänemark
ES = Spanien
FI = Finnland
FR = Frankreich
GR = Griechenland
IT = Italien
NL = Niederlande
Stallnummer: Bundesland:
01 = Schleswig-Holstein
02 = Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen
05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg
09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg
13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = Thüringen
Eier aus Nicht - EU - Ländern müssen auf dem Ei mit dem Herkunftsland
und der Angabe „Nicht - EU - Norm“ gekennzeichnet werden.
Jedes Hühnerei der Güteklasse A muss mit einem Erzeugercode gestempelt sein. Durch ihn erkennen die Verbraucher die Haltungsform der Legehennen und die Herkunft der Eier. Auch auf der Verpackung muss die Haltungsform mit Worten gekennzeichnet sein, z.B. "aus Freilandhaltung", "aus Käfighaltung".
Beim Verkauf von unverpackten, sortierten Eiern – d.h. mit Angabe von Güte- und Gewichtsklasse, ist der Erzeugercode ebenfalls auf die Schale zu stempeln. Seine Bedeutung muss dann gesondert erklärt sein. Die Haltungsform der Hennen kann auf einem Schild gekennzeichnet sein, muss es aber nicht! Ab 1. Juli 2005 müssen alle Eier auf öffentlichen Märkten einen Erzeugercode tragen.
Legehennen werden seit 1. Januar 2002 nur noch in Käfig-, Boden- und Freilandhaltung zugelassen. Andere Kennzeichnungen, wie beispielsweise „Eier aus intensiver Auslaufhaltung“ oder „Eier aus Volierenhaltung“ sind nicht mehr erlaubt.
Käfighaltung:
73 Prozent der Legehennen in Deutschland werden in Käfigen gehalten. Vier bis sechs Tiere sind in neben- und übereinander angeordneten Käfigen untergebracht. Die Hennen stehen auf Drahtgeflechten, sie haben keine Sitzstangen und Nester. Die Eier rollen über Gitter in eine Auffangrinne. Typische Verhaltensweisen wie Scharren, Staubbaden und die Eiablage in Nestern sind nicht möglich.
Bei älteren Anlagen, die übergangsweise noch bis 31.Dezember 2006 erlaubt waren, standen einem Tier nur eine Grundfläche von 550 Quadratzentimetern, weniger als ein DIN-A4-Blatt zur Verfügung. Käfige mit Nest, Sitzstange und Einstreu und einer Größe von 750 Quadratzentimetern,
sogenannte „ausgestaltete Käfige“, sind noch bis 31.Dezember 2011 erlaubt. Neue Käfigbatterien dürfen in Deutschland nicht mehr gebaut werden.
Bodenhaltung:
Hier können sich die Hennen im Stall mehr oder weniger frei bewegen. Für neun Tiere muss nur mindestens ein Quadratmeter Bodenfläche zur Verfügung stehen. In Nestern, die auf mehreren Etagen angelegt sind, können die Hennen ihre Eier ablegen. Mindestens ein Drittel des Stalls ist eingestreut, damit die Tiere am Boden scharren können.
Freilandhaltung:
Bei der Freilandhaltung haben die Hennen zusätzlich zu einem Stall mit Sitzstangen, Nestern und Einstreu tagsüber Auslauf im Freien. Jedem Tier müssen mindestens vier Quadratmeter Auslauffläche zur Verfügung stehen. Eier von Hennen, die wegen der Vogelgrippe bis 30. 04.2006 im Stall bleiben mussten, durften weiter als Freilandeier verkauft werden.
Was ist das Besondere bei Bio-Eiern (Öko-Eiern)?
Für Eier aus biologischer Produktion gelten EU-weit besondere Anforderungen.
Die Belegdichte im Stall darf höchstens sechs Tiere pro Quadratmeter betragen. Zusätzlich sollten jeder Henne mindestens vier Quadratmeter Auslauf zur Verfügung stehen. Beim Futter sind vorwiegend Getreide und Mais aus ökologischer Erzeugung die Hauptgrundlage. Antibiotika als Leistungsförderer, gentechnisch verändertes Futter, sowie Fischmehl sind natürlich untersagt. Bio-Eier müssen auf jedem Fall nach der EG-Öko-Verordnung mit einer Öko-Kontrollstellen - Nummer gekennzeichnet sein.
Die ökologischen Anbauverbände und Handelsketten vergeben zusätzlich ihr eigene Label, das staatliche „Bio-Siegel“ kann auch Öko-Produkte kennzeichnen.
Das sollten Sie auch noch wissen, was bedeutet der Code auf dem Ei?
Haltungsform
0 = Ökologische Haltung
1 = Freilandhaltung
2 = Bodenhaltung
3 = Käfighaltung
Betriebs- und Herkunftsland:
AT = Österreich
BE = Belgien
DE = Deutschland
DK = Dänemark
ES = Spanien
FI = Finnland
FR = Frankreich
GR = Griechenland
IT = Italien
NL = Niederlande
Stallnummer: Bundesland:
01 = Schleswig-Holstein
02 = Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen
05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg
09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg
13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = Thüringen
Eier aus Nicht - EU - Ländern müssen auf dem Ei mit dem Herkunftsland
und der Angabe „Nicht - EU - Norm“ gekennzeichnet werden.
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